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  Samstag, 19. Mai 2012  
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Mitgliedsbeiträge minimieren

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge zum Hauptverein erfolgt in der Regel zum Ende des Monats März, während die verschiedenen Abteilungsbeiträge erst zu einem späteren Zeitpunkt - voraussichtlich im Juni - in einem zweiten Einzugsverfahren erhoben werden.

Die aktuellen Beitragssätze zum Hauptverein liegen bei:

Familien oder eingetragene Lebenspartnerschaften (einschließlich Kinder unter 18 Jahren) 164,00 €
Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften 145,00 €
Mitglieder ab 18 Jahre 93,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 54,00 €
Ermäßigter Beitrag
Nur auf Antrag: Mitglieder über 18 Jahre, die noch zur Schule
gehen, studieren, sich in Ausbildung befinden, Grundwehr- oder
Ersatzdienst absolvieren. Zur Antragstellung genügt die
Einreichung eines entsprechenden Nachweises bei der
Geschäftsstelle.
54,00 €
Rentner und Behinderte bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung 45,00 €
Ehrenmitglieder beitragsfrei

Weitere Ermäßigungen des Mitgliedsbeitrags können im Einzelfall auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des erweiterten Vorstandes in der Regel für die Dauer eines Jahres gewährt werden. Der Antrag ist sachlich zu begründen und bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Alle Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen und deren Bankverbindung sich geändert hat, werden gebeten, der Geschäftsstelle diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
Anträge auf Ermäßigung der Beitragshöhe für Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende sowie in besonders begründeten Einzelfällen bitten wir möglichst frühzeitig bei unserer Geschäftsstelle einzureichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge, die uns erst nach dem Einzugsverfahren erreichen, leider nicht mehr berücksichtigt werden können.
Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, sind dazu verpflichtet, Ihre
Hauptvereins- und Abteilungsbeiträge unaufgefordert bis zum 31. März jeden Jahres auf
das Beitragskonto des TSV Heiningen 1892 e. V. Kto.-Nr. 500 824 002 bei der Volksbank Göppingen, BLZ 610 605 00 zu überweisen. Eine Rechnung wird nicht gestellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei jeder erforderlich werdenden Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 E erhoben werden.

Bei Unklarheiten oder Fragen zu Ihrer Lastschrift bitten wir Sie, Kontakt mit unserer Geschäftsstelle aufzunehmen, ehe Sie die Abbuchung rückgängig machen lassen. Sie helfen auf diese Weise, sich selbst oder dem Verein unnötige Kosten zu ersparen.

Vielen Dank!

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